Diagnose und Therapie
mit Hightech und Herz
Gelenk- und Weichteilerkrankungen können trotz des breiten medizinischen Angebotes nicht immer erfolgreich behandelt werden, so dass die betroffenen Menschen durch chronische Schmerzen und belastende Bewegungseinschränkung stark beeinträchtigt sind.
Die Röntgenreizbestrahlung oder Entzündungsbestrahlung hat eine hohe Erfolgsquote und ist bei gutartigen Erkrankungen anerkannt.
Diese niedrig dosierte Bestrahlungsform stellt eine effiziente Alternative oder Ergänzung zu den herkömmlichen Behandlungsmethoden dar. In wissenschaftlichen Studien konnten sehr gute Behandlungserfolge über viele Jahre nachgewiesen werden, weshalb die Behandlungskosten auch von den Krankenkassen übernommen werden.
Bei welchen Erkrankungen kann die Röntgenreizbestrahlung helfen?
- Arthrosen
- Kniegelenksarthrose
- Hüftgelenksarthrose
- Fingergelenksarthrose
- Arthrosen der Hände und Füße
- Schultergelenksarthrose
- Fersensporn
- Reizung des Sehnenapparates (Tennisarm / Golferarm / Achillessehnenreizung)
- Fibromatosen (Morbus Ledderhose / Morbus Dupuytren)
- Endokrine Orbitopathie
Entzündungshemmende Wirkung durch niedrig dosierte Strahlentherapie
Die Strahlentherapie hat neben ihrer Wirkung an Tumorzellen in niedriger Dosierung auch einen anti-entzündlichen Effekt. Durch die Bestrahlung wird das Gewebe besser durchblutet, und die vorhandene Übersäuerung nimmt ab. Gleichzeitig werden Wirkstoffe freigesetzt, die für einen Rückgang der Entzündungsprozesse sorgen. Mit Hilfe der Behandlung ist es möglich, Beschwerden dauerhaft zu lindern und bereits vorhandene Bewegungseinschränkungen wesentlich zu verbessern.
Die schmerzlindernde und zugleich entzündungshemmende Wirkung der Röntgenreizbestrahlung wurde durch langjährige klinische Studien eindeutig belegt.
Typische Indikationen im Gelenk- und Sehnenbereich:
- Fersensporn
- Reizung des Sehnenapparates / Enthesiopathien (Golferarm / Tennisarm)
- Arthrosen aller Gelenke (v.a. Knie- / Hüft- / Finger- / Hand- / Schultergelenkarthrose )
- Chronische Reizzustände der Achillessehne
- Endokrine Orbitopathie
Weitere Behandlungsmöglichkeiten:
- Morbus Dupuytren (ist eine gutartige Erkrankung des Bindegewebes an der Handinnenfläche)
- Morbus Lederrhose (ist eine überschießende Gewebeverdickung an Hand- und Fußflächen)
Die Röntgenreizbestrahlung ist vor allem für Patienten empfehlenswert, bei denen herkömmliche Behandlungen zu keiner Besserung geführt haben. Gleichzeitig gilt sie als gute Alternative, wenn eine Operation aus Altersgründen, anderen Erkrankungen oder wegen der Einnahme von Medikamenten nicht in Frage kommt.
Wichtig:
Da es sich um eine Therapie mit Röntgenstrahlen handelt, ist die Röntgenreizbestrahlung für Schwangere, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ungeeignet!
- Die Röntgenreizbestrahlung wird meist mit einer sehr geringen Strahlendosis durchgeführt.
- Üblicherweise besteht eine Strahlentherapie aus sechs Anwendungen, die drei mal wöchentlich über einen Zeitraum von zwei Wochen stattfinden.
- Die niedrig dosierte Strahlentherapie wird mit hochmodernen Linearbeschleunigern durchgeführt, so dass der Bereich, der behandelt werden soll, präzise eingegrenzt werden kann.
- Auf Grund der niedrigen Dosis treten keinerlei Nebenwirkungen auf.
- Bis die Wirkung der Strahlentherapie einsetzt können vier bis acht Wochen vergehen. Studien belegen, dass ca. 60-80 % der Patienten gut auf die Röntgenreizbestrahlung ansprechen.
- Sind die Behandlungsergebnisse nach der ersten Behandlungsserie noch nicht vollkommen abgeklungen, kann durch eine erneute Behandlung oftmals eine weitere Schmerzabnahme und eine anhaltende Verbesserung der Beschwerden erreicht werden.
- Die Überweisung, die Sie für die Behandlung benötigen, kann durch den Hausarzt oder aber durch Ihren behandelnden Facharzt erfolgen.
- Bei Ihrem ersten Praxisbesuch findet ein ausführliches Aufklärungsgespräch statt, in dem unsere Fachärzte gemeinsam mit Ihnen die Einzelheiten der Schmerzbehandlung besprechen und Ihre Fragen gerne beantworten.
- Die Röntgenreizbestrahlung ist eine Kassenleistung. Die Kosten für die Bestrahlung gutartiger Erkrankungen tragen sowohl die Gesetzlichen als auch die Privaten Krankenkassen.
- Lediglich die Fahrtkosten müssen von den Patienten selbst übernommen werden.